AGB - Standardsoftware
AGB für den Vertrieb von Standardsoftware
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen und Regelungen gelten ausschließlich für den Vertrieb
der von der Firma tiart Software- und Anwendungsentwicklung, Inh.Claudia Lange,
(nachfolgend tiart genannt) erstellten Standardsoftware.
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für entgeltlich und
unentgeltlich bereitgestellte Standardsoftware jeweils ergänzende Bedingungen
("Software-Lizenzbedingungen" oder "Software-Lizenzbedingungen Freeware").
Für die Erstellung von Individualsoftware oder die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
sind gesonderte Verträge zu schließen. Diese, sowie die jeweiligen
ergänzenden Bedingungen und Regelungen sind auch Grundlage aller zukünftigen
Leistungen und Lieferungen die in Verbindung mit der von tiart erstellten Standardsoftware
stehen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart
wird.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass
diesen eine selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Zustandekommen von Verträgen
Schriftliche Angebote von tiart sind 20 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart worden ist.
Für die Berechnung dieser Frist ist der Zugang des Angebots maßgebend.
An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei
tiart, gebunden.
Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots
von tiart; bei einer Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der Software oder bei freier Software (Freeware) durch die Installation der
Software zustande.
Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, wird tiart den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die alleinige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung
verbunden werden.
3. Preise
Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots
von tiart aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher
Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch tiart gültigen
Bruttopreise (Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) der jeweiligen Preis-
und Produktliste von tiart.
Weitere Kosten ergeben sich für den Versand der Ware. Die tatsächlichen Versandkosten
sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bei Erhalt der Ware ohne Abzug fällig.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem
selben Vertragsverhältnis beruhen und dieses rechtskräftig festgestellt oder von tiart anerkannt worden sind.
5. Lieferung
Die Lieferzeit liegt grundsätzlich bei max. 14 Werktagen nach Zustandekommen des
Vertrages. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen
Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand (nachfolgend: Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von tiart.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die tiart gegen den
Käufer im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware nachträglich erwirbt. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen
Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht
nachkommt. Dem Käufer wird grundsätzlich ein einfaches unbefristetes nicht
ausschließliches Recht zum Laden und Ablaufenlassen des Programms gewährt, soweit
sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes
ergibt.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der im Miteigentum von
tiart stehender Gegenstände nicht berechtigt.
Einen Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel hat der Kunde tiart unverzüglich anzuzeigen.
Bei Pfändung von Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von tiart hinzuweisen
und tiart unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Tiart ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der versiegelten
Software widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widrrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels)
des Widerrufs oder der Software an:
tiart Software- und Anwendungsentwicklung, Ludwigsburger Str. 1b, 04209 Leipzig.
Im Falle des schriftlichen Widerrufs ist der Kunde zur umgehenden Rücksendung der
Software verpflichtet.
Eventuell geleistete Zahlungen werden von tiart zurückerstattet.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40
Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht. Andernfalls trägt tiart die Kosten der Rücksendung.
Für den Fall des Widerrufs behält sich tiart Wertersatz für eine Verschlechterung der
Ware vor, die auf einer der Prüfung durch den Kunden hinausgehenden
Inanspruchnahme der Ware beruht. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Der Kunde ist bei einem Widerruf verpflichtet, alle von ihm angefertigten Kopien des
Produktes, gleich auf welchen Medium, zu vernichten und Installationen der
Software auf geeignete Weise zu entfernen.
Kein Widerrufsrecht besteht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder bei Verträgen zur Lieferung von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
8. Gewährleistung
Reklamationen sind schriftlich gegenüber tiart anzuzeigen.
Das Gewähleistungsrecht richtet sich mit folgenden Einschränkungen nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder
Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf
unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung
der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs
von tiart liegende Vorgänge zurückzuführen sind.
Innerhalb der gesetzlichen Gewähleistungsfrist ist es dem Kunden möglich,
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen zu verlangen es sei denn, die Software wurde
dem Kunden unentgeltlich (Freeware) überlassen.
Soweit tiart nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit oder in der Lage ist oder
dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
Die Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware, für Verbraucher
beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Erhalt der Ware.
9. Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer, muss er die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und
Qualität hin überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang des Produktes schriftlich gegenüber tiart geltend gemacht werden,
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
10. Haftung
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von tiart ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen von tiart.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen
verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen, es sei denn die
Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch tiart. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
11. Produktänderungen
Tiart behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen.
12. Softwarepflege
Tiart ist nicht verpflichtet, Updates bzw. Weiterentwicklungen von Produktreihen oder
sonstiger Standardsoftwarelösungen anzubieten.
Weiterführende Softwarepflege kann durch im Einzelfall vereinbarte Verträge
gewährleistet werden.
13. Schlußbestimmungen
Tiart ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand der Geschäftssitz der Firma tiart.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: September 2004
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