Software- und Anwendungsentwicklung
 
                               
   Software-Lizenzbedingungen
Software-Lizenzbedingungen


1. Allgemeines

Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Standardsoftware. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. bei Bezug über Elektronische Medien durch die Installation des Produktes anerkannt.


2. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software von tiart eingeräumt. Ferner behält tiart sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich erteilt werden. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die Software befindet, geht in das Eigentum des Kunden über. Tiart bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Schutzrechte an der Software.


3. Nutzungsrechte und Beschränkungen

3.1 Diese Lizenz gestattet dem Kunden, die Software auf einen beliebigen Computer zu installieren und zu nutzen, der für diesen Zweck geeignet ist. Hat der Kunde für ein Software-Produkt (laut Vertrag) mehrere Lizenzen erworben oder beinhaltet das Software-Produkt standardmäßig mehrere Lizenzen (laut Beschreibung des Produktes und/oder laut Vertrag) ist es dem Kunden gestattet, die Software auf so vielen Computern zu installieren und zu nutzen wie er Lizenzen erworben hat. Soweit das Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software zeitlich befristet ist, endet dieses nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen oder in anderer Form zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nur durch eine Person auf einem Computer, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Computern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden es sei denn, der Kunde hat mehrere Lizenzen des Software-Produktes erworben. Hat der Kunde mehrere Lizenzen für ein Software-Produkt erworben, darf die Software gleichzeitig nur an so vielen Computern genutzt werden wie der Kunde Lizenzen erworben hat.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Sicherheitskopie anzufertigen. Diese muss als solche gekennzeichnet werden und darf nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu installieren, zu benutzen, zu verteilen oder zu kopieren, außer wie ausdrücklich in dieser Lizenz gestattet. Ferner darf der Kunde nicht Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörende Dokumentation gleich auf welche Weise vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, verleasen, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese auf anderen Wegen Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen, Passwörter, Lizenzkennungen oder Lizenzschlüssel für die Software an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt die Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerteilen, außer solche Aktivitäten sind explizit und klar durch ein entsprechendes Gesetz trotz dieser Beschränkungen erlaubt. Weiterhin darf der Kunde die Software nicht als Teil mit einem anderen Produkt oder einer Sammlung anderer Produkte verbinden oder Nebenprodukte erstellen, die von der Software abgeleitet wurden, ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von tiart. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben von tiart an der Software oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
3.5 Außerdem ist es dem Kunden oder anderen Personen in keinem Fall gestattet, die Software in Anwendungen oder Systemen zu benutzen, bei denen die Fehlfunktion der Software zu signifikanten physischen Verletzungen, Eigentumsbeschädigung oder Verlust des Lebens, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Benutzung in gefährlicher Umgebung, in der eine fehlerlose Leistung erforderlich ist, wie bei Nukleareinrichtungen, Flugnavigation oder Kommunikation, lebensrettenden Maschinen oder Waffensystemen. Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht entwickelt, hergestellt oder gedacht für derartige Benutzung. Jede derartige Benutzung ist vollständig das Risiko des Kunden der akzeptiert, dass tiart und dessen Leiter, Angestellte, Mitarbeiter, Vertragspartner, Partnerorganisationen oder Erfüllungsgehilfen durch solche unautorisierte Benutzung nicht haftbar gehalten werden können.


4. Haftung

4.1 Tiart haftet nicht für Zuwiderhandlungen zu den in Punkt 3.5 aufgeführten Einschränkungen.
4.2 Tiart übernimmt keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.3 Für durch den Einsatz der von tiart gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind.
4.4 Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


Stand: September 2004


Weiterführende Links

  Laden Sie sich die
  Lizenzbedingungen als
  PDF-Dokument herunter.

  Für die Anzeige des PDF-
  Dokuments benötigen Sie
  "Acrobat Reader" von Adobe.
  Laden Sie sich hier den
  kostenlosen "Acrobat Reader"
  von Adobe herunter.
  Bei sonstigen Fragen.
  Copyright © tiart 2004 - 2007